ÄKS Ärztliche Krankenpflege Süderelbe in Hamburg
Das zuverlässige und ausgebildete Pflegeteam von ÄKS Ärztliche Krankenpflege Süderelbe in Hamburg ist seit mehr als 20 Jahren im Einsatz, um ältere und erkrankte Menschen rundum zu betreuen.
Das zuverlässige und ausgebildete Pflegeteam von ÄKS Ärztliche Krankenpflege Süderelbe in Hamburg ist seit mehr als 20 Jahren im Einsatz, um ältere und erkrankte Menschen rundum zu betreuen.
Tatort “Im toten Winkel” thematisiert Belastung pflegender Angehöriger / Bremer Allianz Agentur Jens Schmidt klärt zum Thema Pflegeversicherung auf / Preiswerte finanzielle Absicherung möglich
Noch bis 8. März trifft sich die Pflegebranche auf der Messe ALTENPFLEGE in Hannover.
Wichtiges Thema für Pflegeunternehmer ist neben dem Fachkräftemangel die Regelung der eigenen Betriebsnachfolge.
Wenn sich die Pflegebranche vom 6. bis 8. März auf der Leitmesse ALTENPFLEGE in Hannover trifft, sind die Nachfolgeprofis von ixxcon am Stand des Bundesverband bad e. V. aktiv mit dabei dabei.
Was sind die Aufgaben eines Krankenpflegers. Was ist seine Pflicht und was macht er freiwillig. Kinderkrankenpflege mit besonderen Einsätze wir sagen wie es richtig gemacht wird
CareIO-Kalkulation-Beispiel Gruppe der Anspruchsberechtigten steigt um etwa 20 Prozent: weitere 500 000 Menschen haben ab 1.1.2017 Anspruch auf Pflegegrad 1 Hannover/Hildesheim 14. Dezember 2016 – Ab Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige mehr Geld von der Pflegekasse. Durch Möglichkeiten der sogenannten Umwidmung aus verschiedenen Leistungsgrundlagen, ergeben sich ab dem 1. Januar Beträge, die im Durchschnitt fast doppelt bis dreimal so hoch sind wie noch im Vorjahr. Beispiel: So erhält ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe 0 derzeit 231 Euro Sachleistungen. Ab 2017 erhält er zukünftig 689 Euro Sachleistungen. In diesem Fall hat sich der Anspruch nahezu verdreifacht. Für den Pflegebedürftigen bedeutet das, dass er – auch wenn er keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt – bis zu 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs umwidmen kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie z. B. eine Einkaufshilfe. Das heißt: der Pflegebedürftige kann 275,60 Euro für genau solche Leistungen abfordern von der Pflegekasse. Da sich das Pflegegeld auch fast verdreifacht hat, und zwar von 123 Euro auf 316 Euro, hat der Pflegebedürftige im vorliegenden Beispiel trotz Umwidmung immer noch ein monatliches Pflegegeld von 189,60 Euro. Trotz kompletter Umwidmung (maximal 40 Prozent) erhält der Pflegebedürftige in diesem Fall im kommenden Jahr ein um über 50 Prozent höheres Pflegegeld. Für den Verzicht auf 126,40 beim Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 275,60 Euro. Die Umwidmung kann auch je nach Bedarf geringer ausfallen, dementsprechend erhöht sich dann das Pflegegeld bis auf die Maximalsumme von 316 Euro. Die Umwidmungssummen und Bedarfe […]
CareIO ist ein alle Akteure vernetzendes kostenfreies Pflegeportal und adressiert mehr als fünf Millionen Menschen und rund 600.000 Dienstleister. Es wurde von der EU in Teilen gefördert. CareIO Pflege Kalkulator Gruppe der Anspruchsberechtigten steigt um etwa 20 Prozent: weitere 500 000 Menschen haben ab 1.1.2017 Anspruch auf Pflegegrad 1 Hannover/Hildesheim 14. Dezember 2016 – Ab Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige mehr Geld von der Pflegekasse. Durch Möglichkeiten der sogenannten Umwidmung aus verschiedenen Leistungsgrundlagen, ergeben sich ab dem 1. Januar Beträge, die im Durchschnitt fast doppelt bis dreimal so hoch sind wie noch im Vorjahr. Beispiel: So erhält ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe 0 derzeit 231 Euro Sachleistungen. Ab 2017 erhält er zukünftig 689 Euro Sachleistungen. In diesem Fall hat sich der Anspruch nahezu verdreifacht. Für den Pflegebedürftigen bedeutet das, dass er – auch wenn er keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt – bis zu 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs umwidmen kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie z. B. eine Einkaufshilfe. Das heißt: der Pflegebedürftige kann 275,60 Euro für genau solche Leistungen abfordern von der Pflegekasse. Da sich das Pflegegeld auch fast verdreifacht hat, und zwar von 123 Euro auf 316 Euro, hat der Pflegebedürftige im vorliegenden Beispiel trotz Umwidmung immer noch ein monatliches Pflegegeld von 189,60 Euro. Trotz kompletter Umwidmung (maximal 40 Prozent) erhält der Pflegebedürftige in diesem Fall im kommenden Jahr ein um über 50 Prozent höheres Pflegegeld. Für den Verzicht auf 126,40 beim Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe […]
Ab 2017 gilt das neue Pflegestärkungsgesetz PTW Pflegeteam Das neue Pflegestärkungsgesetz Mit dem Entwurf für das PSG II hat das Bundeskabinett eine neue Grundlage für mehr Individualität in der Pflege verabschiedet. Ihr Herzstück ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Er soll ab 2017 die Fähigkeiten und Beeinträchtigungen pflegebedürftiger Menschen besser als bisher erfassen. So wird es möglich, Pflegebedürftige individueller zu versorgen und ihre Selbstständigkeit nachhaltig zu stärken. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Ansprüchen von Menschen mit Demenz. Das PSG II soll damit die weitreichendste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung sein, da es das Pflegesystem für Pflegebedürftige und Angehörige verbessert. Statt der bisherigen 3 Pflegestufen wird es künftig 5 Pflegegrade mit unterschiedlichen und differenzierteren Leistungen geben. Mit dem PSG II soll eine individuellere Begutachtung Pflegebedürftiger und passgenauerer Pflegeleistungen geschaffen werden. Das neue Leistungsrecht setzt das Ziel des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs systematisch um, Hilfen zum Erhalt der Selbstständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten bereitzustellen. Zur Finanzierung dieser Maßnahme wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 noch einmal um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Somit sollen ca. 5 Milliarden Euro zusätzlich für Pflegeleistungen zur Verfügung stehen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: -Sicherstellung einer individuellen Pflege für alle Pflegebedürftigen -Statt drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff kann der individuelle Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen genauer erfasst werden und die Leistung passgenau eingesetzt werden. -Stärkung der Selbstständigkeit im Alltag ndie unterschiedliche Berücksichtigung körperlicher, geistiger und psychischer Beeinträchtigungen gibt es nicht mehr. […]